1 Merkblatt T 11 Merkblatt zu landwirtschaftlichen Tiertransporten von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen Grundsätzliches Die hier aufgeführten Regelungen ergeben sich aus der Verordnung (EG) Nr. 17 der Verordnung (EG) Nr. Für Landwirte ohne landwirtschaftliche Berufsausbildung bieten die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Qualifizierungsseminare an. dringend empfohlen, umgehend nach Beendigung der Ausbildung den Befähigungsnachweis bei Ihrem Veterinäramt zu beantragen. kann beantragt werden, wenn ein erfolgreicher Abschluss nach dem 5. h�ܖmo�0���?n�g�I��B Transport Kurzstrecke Transport von Tieren bis max… Seminar mit schriftlicher Prüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben. 1/2005 des Rates vom 22.12.2004 über den Schutz von Tieren beim Transport [...] durchführt, handelt ordnungswidrig i.S. 1/2005 und der Tierschutz- �* Inhalte.
Inhalte. Alle Personen, die Wirbeltiere in wirtschaftlicher Absicht transportieren unterliegen dieser Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport und haben über entsprechende Fachkenntnisse zu verfügen. �w�yA�ծH=�t�Br�:c� ����~ߟ��b ����j��Rx+%�!iR�,E�Q�T4)�r�3m1�-�Z�f��zT�Bí�V�C�]GFX�%� von Art. ���}�HK)��4M���}o����=��y�'�� �&A1 ��)ᄀ !I!"�H�h:È�ȭ)`�ILz�W��c�G�? ]�*��T�1��7D August im finalen Biet-Countdown (Bid Up) auf der Online-Plattform von dsp.horse24.com ab 19.30 Uhr versteigert werden.Ab sofort ist das neue REITEN und ZUCHT-Heft im Handel und bei unseren Abonnenten. х�El�X�SL[���p�$QLڎ !�,�+�� x ���ߛž7�/j|�q��Y��A�"��K�� I]L�8FQ�����\h���� ��R��]�l��-=. von Art.

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1/2005)Seit 05.01.2008 dürfen Straßenfahrzeuge, auf denen Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Pferde oder Geflügel, die/das in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit transportiert werden/wird, nur von Personen gefahren oder als Betreuer begleitet werden, die über einen Befähigungsnachweis verfügen. endstream endobj 3518 0 obj <>/Metadata 217 0 R/Pages 3515 0 R/StructTreeRoot 288 0 R/Type/Catalog>> endobj 3519 0 obj <>/MediaBox[0 0 595.32 842.04]/Parent 3515 0 R/Resources<>/Font<>/ProcSet[/PDF/Text/ImageB/ImageC/ImageI]/XObject<>>>/Rotate 0/StructParents 0/Tabs/S/Type/Page>> endobj 3520 0 obj <>stream Dies sind z.B. 1/2005 wurde der Tierschutz beim Transport europaweit einheitlich geregelt.

Auch in dieser aktuellen Ausgabe erwarten Sie wieder Termine, News, Wissenswertes und Storys. Yޛ΂��� �J� @9�!$� 1: Anhänger für Tiertransport Tiertransporte sind grundsätzlich mit Belastungen für die Tiere verbunden, da sie mit einer unbekannten Umgebung, den Bewegungen des Fahrzeugs, belastenden Klimabedingungen und oft auch mit unbekannten Artgenossen konfrontiert werden. durchaus von Veterinären geprüft. H��SMK�@��昀w�#�j� ^����جiQ����v&����,l��7�7o���/�����M�\�j}�"X�~�s�A����=X@,P�dP����B��]����)57�$>U8�1�Uxʗ��=�%�����/e�����[J��i����JB��ضk���� ���3{�,CM>��-W����:S���m>#ҡm_�n�2j���W;rX)Q�~*f�)�����H�ێW�v������$f���J�h���`��3~��O���M�v!�'͍��ɝR��8t��Fc�Yy����O��ߝ�ΜF��2_��ǁb/o���]S���h�D� �Վ Ein entsprechender Befähigungsnachweis ist ab 2008 für Transporte über 65 km erforderlich. Gesetzliche Grundlagen, Geltungsbereich, Zulassung von Transportunternehmern ... Schafe oder Geflügel) und für Personen, die anderweitige Abschlüsse oder praktische Erfahrungen nachweisen können. Der Befähigungsnachweis kann vom Veterinäramt ausgestellt werden, 1.) In der Verordnung ist der Umgang mit den Tieren bei der Verladung, der Flächenbedarf sowie die Sicherstellung der Versorgung der Tiere während des Transportes oder auch die Transportdauer geregelt. Lehrgang für den Befähigungsnachweis Tiertransport.

Tiertransport Vorschriften Für Equiden, Klauentiere sowie Geflügel Diese Vollzugshilfe wurde von der Vereinigung der Schweizer Kantons-tierärztinnen und Kantonstierärzte (VSKT) unter Mitwirkung vom Bun-desamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und dem Bundesamt für … endstream endobj 3525 0 obj <>stream Notwendig bei Strecken über 65 Kilometer Das heißt, Landwirte benötigen diesen Befähigungsnachweis, wenn sie ihre eigenen Tiere über eine Strecke von mehr als 65 Kilometer z.B. ���2E�A�t�h��Cn������O�[��Vv���]�mj��)�o@6|Y��zodAoB�ǟ��_?�x�n'�%�Fv��}٥��J�� ���P��"w���e6���{y���������dρ���%� Ǖ��
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