Wenn dieser einen Verstoß erkennt, oder die Gefahr einer Verletzung des Urheberrechts besteht, wird betroffener Inhalt blockiert.Genau genommen sind diese Mechanismen bereits im Einsatz. Oder wie Vorstandmitglieder das nennen würden: Generell geht es um eine EU-weite Reform des Urheberrechts, die – wie nicht anders zu erwarten – in erster Linie von Rechteverwertern wie der Film- und Musikindustrie sowie von Sportverbänden ausging.Beide Artikel sind miteinander verbunden, weil sich das eben auch auf die Vorschau-Bilder und -Textausschnitte bezieht, die beispielsweise angezeigt werden, wenn ihr bei Facebook lediglich einen Link zu einer Seite eingefügt habt. All der hochgeladenen Content wird über einen Algorithmus mit einer Datenbank abgeglichen. Das Ergebnis ist nun „Artikel 11“, der keine Link-Steuer sein soll.Das Problem: Er ist im Grunde eine Kopie des bereits in Deutschland existierenden Rohrkrepierers. Was ist der Artikel 13? (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden. Vielmehr ist es eine normale Vorgehensweise im EU-Parlament, um durch die Neuordnung der zu verhandelnden Punkte eine nötige Reihenfolge einzuhalten.Ab auf die Straße und ein letztes mal ein klares Zeichen gegen Artikel Drölfundachtzig setzen (der neue Titel) und gegen ein mehr als nur korruptes System der EU!Woher der Wind eigentlich weht, erklärte Axel Voss in einem Interview: Er  zeigte sich in dem Interview auch stolz, dass das Wort „Upload-Filter“ in Artikel 13 nicht vorkommt. Verratet uns eure Meinung zum Datenschutz und Internet. Er behauptet, dass der Rückzug nur eine kurzzeitige Auswirkungen hatte und sich danach die Besucherzahlen wieder auf dem alten Niveau eingependelt haben. Artikel 13 – Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person. die Tonspur ganz entfernt.Natürlich muss das Urheberrecht geschützt werden. Die Video-Plattform YouTube oder die Social Media Portale Instagram und Facebook überprüfen die Inhalte bereits. Artikel 13 "Unverletzlichkeit der Wohnung" (1) Die Wohnung ist unverletzlich. Aus diesem Grund und aufgrund verschiedener Ansichten über den Artikel 13, muss es also zu einer Einigung der beiden Länder kommen, bevor die Verhandlungen weitergehen können.Das Problem: Beide Länder finden Upload-Filter eigentlich gut, streiten aber über die Voraussetzungen, die eine Plattform erfüllen muss, um zum Einsatz solcher Maßnahmen gezwungen zu sein.Da sich Deutschland und Frankreich in diesem Punkt einigen müssen, gab es „Nebenverhandlungen“. Es sei eine Stimme für die Kreativindustrie.
Die sogenannten Rechteinhaber wird das nicht weiter scheren, aber man lockt damit die Abmahn-Ratten an, die sich durch die Kloaken des Internets schlängeln.Definiere „nicht-kommerziell“!

Die hohe Fehlerquote solcher Upload-Filter wird zweifellos dazu führen, dass Inhalte verschwinden.Im Januar 2019 sah es dann auf einmal so aus, als käme doch alles nicht so schlimm. Dann schienen die umstrittenen Upload-Filter gestoppt zu sein und nun schlägt das Pendel wieder zurück – noch weiter, noch schlimmer. Keiner berichtet mehr mit Konzertbildern von einem tollen Abend, keiner weist mehr auf Sportevents oder neue Filme hin. Oft sind sich auch Expert_innen uneinig, wo die bloße Kopie endet und die Parodie anfängt.

Diese Richtlinie hat einige Verlage dazu gebracht, etwa von Google-News Geld für die Nutzung der Schnipsel zu fordern.

Falls die Zustimmung der Rechteinhaber fehlt, müssen die Anbieter die Bereitstellung … Ein Teil davon ist eben auch besagter Artikel 13, der das Internet in Aufruhr versetzt.„Internetanbieter müssen sicherstellen, dass Inhalte, die von Nutzern auf ihren Plattformen hochgeladen werden, im Einklang mit dem Urheberrecht stehen. Ausnahmen von den Informationspflichten können sich aus Artikel 13 Absatz 4 DSGVO oder aus Fachgesetzen ergeben. In Spanien führte die Regelung zu einem Gesetz, dass den Verlagen für solche Snippets Geld zuspricht.Zuerst sorgte Artikel 13 für allgemeine Panik, weil – so unkten die Pessimisten – dadurch keinerlei Upload von Memes, witzigen Videos, kleinen Filmchen oder auch zitierten Texten mehr möglich wäre. für mit Artikel 13 und Artikel 11 wurden beschlossen – Europa hat abgestimmt