Euro bereitzustellen, um Schülerinnen und Schüler, die über kein mobiles Endgerät verfügen, zu unterstützen. Nach Abstimmung der neuen Richtlinie mit den einzubindenden Referaten im Kultusministerium kann eine vorläufige Endfassung dem Minister vorgelegt werden.Nachdem der zuständige Minister sein Einverständnis gegeben hat, muss das Einvernehmen noch mit weiteren Stellen erfolgen: Der Staatskanzlei, dem Landesrechnungshof und auch dem BMBF, als zuständigem Bundesministerium für den DigitalPakt Schule.Wenn alle Stationen erfolgreich durchlaufen wurden, wird die Förderrichtlinie im Amtsblatt veröffentlicht. Der Entwurf der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen – Digitalpakt des Bundes und der Länder ist derzeit in der Anhörung bei den Zuwendungsempfängern. Das hat Niedersachsens Kultusminister Tonne nach einer Kabinettsbefassung mit dem Digitalpakt am (heutigen) Dienstag bekanntgegeben. Um dieses Geld möglichst gerecht und zielgerichtet einzusetzen braucht es eine Förderrichtlinie. Die Anhörungsfrist endet am 14.06.2019. Dies geschah am 07.08.2019.Damit tritt die Förderrichtlinie zum 08.08.2019 in Kraft, so dass mit Beginn des Schuljahres 2019/ 2020 eine Antragstellung möglich ist.Fragen zum DigitalPakt beantwortet ab sofort das Fachteam DigitalPakt Schule in Osnabrück. Das BMBF verwaltet die Mittel im Sondervermögen Digitale Infrastruktur und gewährleistet die Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung. Am 30.04.2020 haben die Bundesregierung und die Länder beschlossen, 500 Mio. Eine nicht sachgemäße Verwendung kann auch dazu führen, dass Gelder zurückgezahlt werden müssen.Es wird beschrieben, wie das Verfahren der Antragstellung funktioniert und wer gegebenenfalls prüfberechtigt ist.In der Anlage zur Förderrichtlinie finden sich Standards und Abschreibungszeiten für die Investitionen sowie die konkreten Summen für einzelnen Schulträger.Bevor eine Förderrichtlinie in Kraft treten kann, wird verschiedenen Verbänden und vor allem den Zuwendungsempfängern in einer Anhörungsphase die Möglichkeit gegeben, die Förderrichtlinie zu kommentieren. Zu Beginn des schuljahres 2019 / 2020 können die ersten Anträge gestellt werden. DigitalPakt Schule in Niedersachsen Das Fachteam "DigitalPakt Schule" der Niedersächsischen Landesschulbehörde unterstützt Schulträger bei der Antragsstellung. Förderrichtlinie für Niedersachsen Förderrichtlinie DigitalPakt Schule in Niedersachsen Beim DigitalPakt Schule geht es um die Verteilung von insgesamt 522 Millionen Euro. Antragsberechtigt sind die Träger der Pflegeschulen und nicht die Schulen selbst. Die Niedersächsische Landesregierung wird den „Digitalpakt Schule“ zügig umsetzen. Eine Förderung durch den DigitalPakt erfolgt auch für Schulen in freier Trägerschaft. Förderrichtlinie DigitalPakt Schule in Niedersachsen Die Förderrichtlinie zum DigitalPakt Schule ist fertiggestellt. Euro bereitzustellen, um Schülerinnen und Schüler, die über kein mobiles Endgerät verfügen, zu unterstützen. Hauptziel des DigitalPakts Schule ist die Verbesserung des Lernens im digitalen Wandel. Gegenstand der Förderung und die entsprechenden Zuwendungsbestimmungen finden sich in der Förderrichtlinie zum DigitalPakt Schule Niedersachsen. Als zentrale Stelle für Fragen und Informationen rund um den DigitalPakt steht Ihnen das Fachteam DigitalPakt der Landesschulbehörde in Osnabrück zur Verfügung. Die Bedingungen sind für alle Antragsteller gleich.Es ist festgeschrieben, wofür Gelder verwendet werden dürfen.
Auszug aus der Förderrichtlinie für Niedersachsen: 6.3 (Zuwendungsbestimmungen): Auf die Förderung nach dem DigitalPakt Schule des Bundes und der Länder ist in geeigneter Form hinzuweisen. Dazu dient der systematische Ausbau der digitalen Infrastruktur an Schulen. Diese Anhörungsphase ist bereits am 14.Juni zu Ende gegangen.Im Anschluss werden die eingegangenen Anmerkungen in einer Synopse zusammengefügt und bearbeitet. Im DigitalPakt Schule bewilligen die Länder Anträge der Schulträger und kontrollieren die Durchführung der Vorhaben. Mit ihr lassen sich folgende Bedingungen sicherstellen:Es wird klar geregelt, wer einen Antrag stellen darf und welche Voraussetzung erfüllt sein müssen. Grundsätzliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite "DigitalPakt Schule in Niedersachsen" des Niedersächsischen Kultusministeriums: Beim DigitalPakt Schule geht es um die Verteilung von insgesamt 522 Millionen Euro. Alle Fragen, die sich konkret um den DigitalPakt drehen. Bitte verwenden Sie bei Ihren Maßnahmen als Hinweis auf die Förderung die nebenstehenden Logos zum DigitalPakt.

Am 30.04.2020 haben die Bundesregierung und die Länder beschlossen, 500 Mio. „Die Förderanträge können ab August 2019 gestellt werden. Um dieses Geld möglichst gerecht und zielgerichtet einzusetzen braucht es eine Förderrichtlinie.