In: Neue Juristische Wochenschrift. Grundlegung Das BVerfG hat im Volkszählungsurteil das Recht auf infor-mationelle Selbstbestimmung als Ausprägung des allgemei- Die Grundrechte aus Die Regelungen zur Übermittlung der durch die Volkszählung gewonnenen Daten zwischen staatlichen Stellen in § 9 Allerdings sei, so das Gericht, das Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“ nicht unbeschränkt gewährleistet. Oktober 1983 stellte es in seinem Urteil vom 15. Dann freuen wir uns über eine Empfehlung: grundrechtsgleiches Recht und das Datenschutzrecht waren in Deutschland zunächst national durch Rechtsfortbildung entstanden, sind mittlerweile aber auch stark von europäischem Recht beeinflusst, das wiederum selbst durch die Rechtsfortbildungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten … Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat nach dem „Volkszählungsurteil“ allerdings nicht zur Folge, dass der Einzelne ein eigentumsgleiches Recht an „seinen Daten“ hat.12 Denn der Mensch ist Teil einer miteinander kommunizierenden Gemeinschaft. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht bzw. Stattdessen werden einzelne Erhebungen für bestimmte genau eingegrenzte Fragestellungen heute auf Entscheide europäischer Verwaltungen gestütztBVerfG, Urteil v. 15. Datenschutz – vom Volkszählungsurteil zur Datenschutz-Grundverordnung. Bei dem sogenannten Volkszählungsurteil handelt es sich um eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Anerkennung eines allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch … Natürlich ist auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht schrankenlos zu gewähren. Während vor 30 Jahren die Kritik an der geplanten Volkszählung groß war und die Proteste immer lauter wurden, gab es entsprechende Entrüstung beim Aktuelle Zahlen belegen aber, dass amerikanische Firmen durch den NSA-Skandal an Ansehen verlieren und deutsche Firmen davon profitieren.
This content is not available in English. Eingriffe in dieses Recht sind nur durch Gesetz zulässig. Nach den Bestimmungen des Volkszählungsgesetzes sollte im Frühjahr 1983 eine Dem widersprach das Bundesverfassungsgericht: Nach weiteren mündlichen Verhandlungen am 18. und 19. Der Einzelne müsse Einschränkungen im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen. Gern unterstützen wir Sie persönlich bei Recherchearbeiten, Interviews oder Kooperationen. Dabei stellt das (2) Im Bereich der Statistik und der statistischen Erhebungen sind diese Anforderungen, gerade was die Bindung an den angegebenen Zweck angeht, nach Auffassung des Die Verfassungsbeschwerden richteten sich gegen mehrere Vorschriften des Volkszählungsgesetzes (VZG 1983). (Volkszählungsurteil, BVerfG, 1 BvR 209/83 vom 15.12.1983) ... Hans-Ullrich Gallwas: Der allgemeine Konflikt zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Informationsfreiheit. Eine Verarbeitung dieser Daten ist danach nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage erlaubt. Dr. Datenschutz - Aktuelles zu Datenschutz, Recht und ITIT-Schwachstellenanalyse: Ihr Schutz vor Cyber-AngriffenInformieren Sie sich hier über unsere maßgeschneiderten Workshops für Ihre IT‑Sicherheit.Sind Unterlassungsklagen im Bereich der DSGVO statthaft?Informationelle Selbstbestimmung – was ist das eigentlich?Die persönliche Haftung des internen betrieblichen DatenschutzbeauftragtenOLG München zur DSGVO: Berechtigtes Interesse ist weit zu interpretierenIT-Forensik hilft Datendiebstahl durch Mitarbeiter aufzudeckenHaben Sie Themen- oder Verbesserungsvorschläge? Der Datenschutz hat sich weiter entwickelt und ist inzwischen nicht mehr wegzudenken. Schauen Sie nach Stellenangeboten auf unserer Karriere-Seite und informieren Sie sich über unsere offene Firmenkultur. Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nur auf der Grundlage eines Gesetzes, das auch dem Datenschutz Rechnung trägt (Volkszählungsurteil) Nach dem Gesetz über eine Volks-, Berufs-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz – VZG) vom 25.03.1982 ( BGBl.


Vor 34 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht das "Volkszählungsurteil" verkündet und dabei das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Menschen aus dem Grundgesetz abgeleitet.