Eine juristische Einschätzung ist hier nicht möglich.wir waren mit dem Auto in Italien von 10.09.2019 bis 20.09.2019 und in Dezember habe ich ein Strafzettel – Zugang in beschränkter Fußgängerzone EUR 94,70. NACHTRAG: Im Nov. 2017 war ich wieder bei meinem Anwalt, dieser schrieb an das Inkasso-Büro, dass ich weder zubitte wenden Sie sich diesbezüglich an einen Anwalt für Verkehrsrecht, da wir keine Rechtsberatung anbieten.wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ist das Dokument jedoch nicht mehr aufzufinden, dann müssen Fahrzeughalter handeln. Wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. ... - Mautkarte wird bei Einfahrt in die Autobahn vom Automaten gezogen - Bezahlt wird bei Ausfahrt entweder bar, mit Kreditkarte oder der sog. Bisher wurden Verstöße gleich direkt vor Ort abkassiert oder das Auto bis zur Zahlung beschlagnahmt. Dieses informiert den Autofahrer das das Tutor System aktiv ist. das Geld (plus Gebühren) einfordert ?vorweg: Es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen.
Hmm. Es ist ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht zum weiteren Vorgehen zu befragen.Ich habe auch einen ähnlichen Brief erhalten und möchte nun gegen den Ursprungsbescheid Einspruch einlegen, da dieser nie zugegangen ist. Was ich dir sagen kann: Geblitzt wird wohl auch von hinten. Tutor ist wirklich hinterhältiges Blitzer System.
Ggf. Bußgeldbescheid nun nach 18 Monaten eingetroffen.die Angabe der Tage bezieht sich mit großer Wahrscheinlichkeit auf die Zeitspanne zwischen Erhalt des Schreibens und Überweisung der Geldbuße.
Genau die Hier die ganze Ãbersicht aller Italienischen RegionenBesonders aufpassen sollte man wenn man folgendes Schild sieht.
Fahrt einfach sinnig. Ich kann mich nicht einmal erinnern, dass ich selbst in Pisa gewesen sein soll. Zusammen mit 16,10 für Verfahrens- und Zustellkosten aber bei 72,80.
naja war auch in rom und habe ein jahr danach einen bußgeldbescheid der stadt bekommen,solte am falschen tag durch den vatikan gefahren sein.naja habe bezahlt und nicht gejammert,es ist wie es ist,war halt urlaub.beim nächstenmal aufpassen.während eine Reise nach Italien im 2016 bin ich angeblich “ohne Erlaubnis in verkehrsberuhigter Zone gefahren. Das Schreiben hat ein Datum vom 23.04.2018. Die Verjährung ist sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern sehr komplex.wenden Sie sich ggf.
Wo der Einspruch einzulegen ist, können wir aus der Ferne leider nicht beantworten.Weiter oben ist von einer Vollstreckungsverjährung in Italien nach fünf Jahren die Rede. Zum Teil werden Delikte als Strafsachen behandelt. Gezahlt werden kann online unter Angabe der entsprechenden Protkollnummer.würde es sich um ein Inkasso-Unternehmen handeln, wäre dies erkennbar.Leider im Forum an die falsche Stelle gesetzt, deswegen nochmal:Hallo an alle, die schon nette Briefe von Italien erhalten haben und an das Bußgeld-Team,Es täte mich interessieren, wie eure Bußgeld-Verfahren ausgegangen sind.Ich war letztes Jahr an Ostern mit meinem Fahrzeug in Mailand. Das eigentliche Verwarnungsgeld beläuft sich auf €56,70. Wer als Italiener mit 250 km/h über die Autobahn rast, wird von der italienischen Polizei nicht einmal beachtet. Uns war einfach nicht bewusst, dass es diese Zone an dieser Stelle überhaupt gab sonst wären wir da ja nicht durch gefahren… .
Dieses muss aber erst ausgefüllt werden, wenn man die Geldbuße nicht bezahlt. der Verfahrenskosten?2) Als “Beweis” für die angeblichen Übertretungen werden auf einer Website der it. Quelle: > Informationsseiten des italienischen Aussenministeriums Weitere Informationen: > Auswärtiges Amt. Nutzt diese Plattform lieber den anderen Eure Erfahrungen mitzuteilen (anstatt immer was zu fordern).