3 Absatz 1 GG vergleichen lassen, müssen sie dem Zugriff desselben Hoheitsträgers ausgesetzt sein. Die praktische Bedeutung des Verbots der sinnwidrigen Gleichbehandlung ist gering, da sich viele Gleichbehandlungen durch entsprechende Wahl der Vergleichsgruppen und des Vergleichsmoments auch als Ungleichbehandlungen deuten lassen.Soweit sich in einem Sachverhalt die Anwendungsbereiche mehrerer Grundrechte überschneiden, stehen diese zueinander in Konkurrenz. 3 GG verweisen folgende Vorschriften: Grundgesetz (GG) XI.

3 Absatz 1 GG sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. 2 Absatz 1 GG) und Art.

142.

3 Absatz 3 GG sieht keine Möglichkeit vor, eine Ungleichbehandlung anhand eines der genannten Kriterien zu rechtfertigen.

Ob diese Gewährleistung neben Art. 3 Absatz 2 Satz 2 GG darstellen. Verboten ist ihr daher beispielsweise die willkürliche Ausübung von Einen weiteren wichtigen Anwendungsbereich des Art. 117 Art.

Dieses Verbot erfasst alle Maßnahmen, die Frauen oder Männer ungleich behandeln.

Das Bundesverfassungsgericht betrachtet dies als zulässig, soweit sich der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung seiner Normen am Regelfall orientiert und keine unverhältnismäßigen Benachteiligungen für einzelne Gruppen herbeiführt.Die Exekutive wird durch Art. So belastet beispielsweise eine Benachteiligung der Eine Sonderregelung in Bezug auf die Differenzierung nach Geschlecht enthält Art. Prüfungsschema: Allgemeiner Gleichheitssatz, Art. Diese Beschränkungsmöglichkeit beruht darauf, dass sich Verfassungsbestimmungen als gleichrangiges Recht nicht gegenseitig verdrängen, sondern im Fall einer Kollision in ein Verhältnis Um kollidierendes Verfassungsrecht handelt es sich beispielsweise bei Weiteres kollidierendes Verfassungsrecht kann Art.

Quellenverweis: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Aktuelle Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland Deutscher Bundestag 12.

Art.

April 2003, 3 C 25.02 = Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2003, S. 1384.BVerfG, Beschluss vom 18. Die Gleichheitssätze binden gemäß Art. Dieses Erfordernis ergibt sich daraus, dass die Gleichbehandlungspflicht jeden Hoheitsträger eigenständig und unabhängig von anderen Hoheitsträgern bindet.Eine rechtlich relevante Ungleichbehandlung besteht, wenn eine Vergleichsgruppe im Vergleich zu einer anderen in Bezug auf ein gemeinsames Merkmal benachteiligt wird.Liegt eine Ungleichbehandlung vor, kann diese gerechtfertigt sein.

So belastet beispielsweise eine Benachteiligung der Eine Sonderregelung in Bezug auf die Differenzierung nach Geschlecht enthält Art.

Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Absatz 2 GG. Oktober 2006 verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel ... für Baden-Württemberg Seiten 477, 478]) in Landesrecht überführen, mit ... Asylbewerberleistungsgesetzes vom 30. 3 Absatz 1 GG erfahren Hoheitsträger. I. Vergleichspaar. S. 1; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.11.2019 BGBl. Hiernach fördert der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Auch eine geschlechtsneutrale Maßnahme kann eine Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts darstellen, wenn sie faktisch ein Geschlecht benachteiligt oder bevorzugt. 2 Absatz 1 GG) und Art.

I S. 920... des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.

3 Absatz 1 GG dazu verpflichtet, folgerichtig zu handeln.

April 2003, 3 C 25.02 = Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2003, S. 1384.BVerfG, Beschluss vom 18.