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371 Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. Es gibt, wie überall in der Bundesrepublik, sowohl Befürworter als auch Skeptiker des beA. Ein Eingriff in diese anwaltlichen Grundpflichten kann durch Auskunfts- und Vorlageverlangen nur im Ausnahmefall erfolgen.
Ich glaube in dieser Hinsicht unterscheidet sich unser Kammerbezirk nicht von anderen.Die RAK Düsseldorf verlässt sich nicht nur auf die durch die BRAK in regelmäßigen Abständen herausgegebenen Informationen, sondern fragt aktiv nach. d. Der Mandant, der den Anwalt in den Honorarprozess hineintreibt, veranlasst den Interessenkonflikt des Anwalts zwischen ihm zustehender Durchsetzung seiner Honoraransprüche und seiner Verschwiegenheitspflicht (Hartung/Holl, Berufsrecht, § 2 Rn. Benutzername: Passwort: Diese Webseite verwendet Cookies.
Das Recht von der Verschwiegenheit zu entbinden geht nicht auf die Erben über (RGZ 71, 22; OLG Celle NJW 1965, 362); auch das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO ist ein höchst persönliches Recht und geht nicht auf die Erben über (BGHSt 21, 303/305). 4 BORA. Die Frage, ob ein Wettbewerbsverbot wirksam ist, ist somit im Einzelfall zu entscheiden. Die Verschwiegenheitspflicht entfällt, wenn die Aussage durch Einwilligung oder vorrangige Interessen gerechtfertigt ist. anders sein. Die Geschäftsgeheimnisse beziehen sich dabei auf wirtschaftliche Angelegenheiten wie Kundenlisten, Preiskalkulationen oder Kreditbelastungen, die Betriebsgeheimnisse eher auf technische Vorgänge wie Patente, Rezepturen oder Produktionsverfahren.Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht sowohl während der Dauer der Bestellung als auch nach deren Beendigung.Obwohl die Verpflichtung schon von Gesetzes wegen besteht, ist es jedoch ratsam, sie in den Anstellungsvertrag des Geschäftsführers gesondert aufzunehmen.
Scharmer, Hartung/Römermann, BORA, § 18 Rn. 2 ArbGG und für das Steuerrecht auf §§ 84 Abs.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die BaFin allerdings grundsätzlich darauf hingewiesen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung des Rechtsanwalts auf jeden Fall zu beachten ist. 3 30.09.2015 . (shg) – Das beA – das besondere elektronische Anwaltspostfach – stand schon kurz vor der Einführung… Soweit die Theorie. Bei einem umfangreichen komplizierten Sachverhalt ist die Aushändigung der anwaltlichen Handakten an einen Dritten unzulässig, selbst wenn zuvor zulässigerweise mündlich mit dem Dritten über die Angelegenheit gesprochen war (OLG Nürnberg, AnwBl 1995, 195).
Diese „Allzuständigkeit" führt dazu, dass der Geschäftsführer sämtliche Geheimnisse der Gesellschaft kennt und den Geschäftspartnern der Gesellschaft als Ansprechpartner bekannt ist.
gegenläufigen Mandaten ist unzulässig (kritisch: zu dieser Auffassung Kleine-Cosack, BRAO, 4. ˜˜˜%/ ˇ ˇˆ ˇ# ˇ ˘ˇ ˆ˙ ˝ ˛ ˚ ˛ ˜ 809> ˇ ˇ $ ˇ3 d ˇ 3ˇ ˇ & ˇ - ˇ ˚ ˇ +%˙ ˛ 5 3 StGB bezieht sich dagegen nur auf den Schutz von „fremden Geheimnissen“. Die Berufsverschwiegenheit ist wesentliches Markenzeichen der Anwaltschaft. Gleichzeitig sind sie intern für die Organisation des Unternehmens verantwortlich. Unter Geheimnis sind dabei alle Angelegenheiten zu verstehen, die im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb der Gesellschaft stehen, einem begrenzten Personenkreis bekannt sind und hinsichtlich derer ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht. Die Kammer verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung aufgrund der Prominenz der Vertragsparteien einem berechtigten Interesse entspreche. Zu den Schwerpunktthemen der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf gehörten im letzten Jahr erneut ihr Engagement für die Ausbildung des juristischen Nachwuchses und das Thema Mediation. 1 Nr. Interview mit Leonora Holling, RAK Düsseldorf (shg) – Das beA – das besondere elektronische Anwaltspostfach – stand schon kurz vor der Einführung… Soweit die Theorie.
Die anwaltliche Schweigepflicht steht dem nicht entgegen.
38). B. sein, dass der Geschäftsführer vor der Bestellung bereits anderweitig tätig gewesen ist und diese Tätigkeit nicht aufgeben möchte. Dies gilt auch nach Beendigung des Mandats. Dem Rechtsanwalt ist untersagt, dem einen Mandanten etwas zu offenbaren, was ihm von einem anderen Mandanten anvertraut wurde. Hat allerdings der Anwalt bereits in der Kanzlei mitgearbeitet, sei es als Außensozius oder als Angestellter der Übergabepraxis (hierzu: BGH NJW 2001, 1285), bestehen keine Bedenken der Mandatsübernahme, auch wenn nicht ausdrücklich die Sozietät, sondern ein Einzelmitglied der Sozietät beauftragt worden ist.