Wird beispielsweise nur ein Betriebsteil stillgelegt, muss das Betriebsratsmitglied vorrangig in einer anderen Abteilung weiterbeschäftigt werden. Bereits eine zu kurzfristig anberaumte Anhörung lässt sie unwirksam werden.Aber: Wenn die Verfehlung bei einem Nicht-Betriebsratsmitglied keine fristlose, sondern bloß eine ordentlichen fristgerechten Kündigung rechtfertigen würde, dann kann dem BR-Mitglied für das gleiche Verhalten nicht gekündigt werden. In jedem Fall gehört eine solche Kündigung in die Hände eines erfahrenen Rechtsanwalts für Arbeitsrecht.Rechtsanwalt Markus Bauer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und unterstützt von den drei Standorten seiner Kanzlei in Hannover, Hamburg und Hameln aus Arbeitgeber bei der Lösung arbeitsrechtlicher Herausforderungen. Die Erfahrung zeigt, dass es in solchen delikaten Situationen von Vorteil sein kann, die Verhandlungen einem Anwalt als externen Beauftragten zu überlassen, der einerseits die arbeitsrechtliche Lage genau überblickt und andererseits für den Arbeitnehmer emotional unbelastet ist.Eine Alternative zur Trennung von einem Betriebsratsmitglied ist die Klage auf dessen Ausschluss aus der Arbeitnehmervertretung. Ihr Sonderkündigungsschutz entfällt erst ein Jahr nach Ablauf der Amtszeit.Will der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem Betriebsratsmitglied außerordentlich aus verhaltensbedingten Gründen kündigen, kann er das Risiko eines Kündigungsschutzprozesses umgehen, indem er einen Aufhebungsvertrag schließt.Für das Bundesarbeitsgericht stellt eine solche Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung sowie anderer Zuwendungen keine Begünstigung i.S.d. Das LAG hat in seinen Leitsätzen mitgeteilt, dass ein zu Lasten des Arbeitgebers begangener versuchter Prozessbetrug ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sein kann. Rücknahme der Kündigung. Eine Videoüberwachungsanlage hatte aufgezeichnet, wie der Mann Warensendungen mit Festplatten aus dem Aufnahmewinkel der Überwachungskamera schob. Es kommt darauf an, die Aussichten im eigenen Fall genau einzuschätzen. Wenn Sie als Arbeitgeber den Plan haben, einem Betriebsratsmitglied außerordentlich zu kündigen, sollten Sie sich darauf einstellen, dass das nicht ganz einfach wird. Wenn Sie als Arbeitgeber den Plan haben, einem Betriebsratsmitglied außerordentlich zu kündigen, sollten Sie sich darauf einstellen, dass das nicht ganz einfach wird. Doch, das ist möglich!https://www.advo-bauer.de/wp-content/themes/basis-theme/images/logo.pnghttps://www.advo-bauer.de/wp-content/themes/basis-theme/images/logo.pnghttps://www.advo-bauer.de/wp-content/themes/basis-theme/images/logo.pnghttps://www.advo-bauer.de/wp-content/themes/basis-theme/images/logo.png So erfüllt Ihre Zeiterfassung die neue In diesem Falle ist es für den Arbeitgeber zum Beispiel unzumutbar, einen Mitarbeiter bis zum fristgerechten Kündigungstermin weiter zu beschäftigen.Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, alle Interessen, also die eigenen, die des Mitarbeiters, den es zu kündigen gilt, und auch die Interessen der Belegschaft gegeneinander abzuwägen. Eine außerordentliche fristlose Kündigung nach § 15 Absatz 1 des KSchG ist nämlich nur möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und zudem das Zustimmungsverfahren nach § 103 des BetrVG erfolgreich durchlaufen werden konnte.Die außerordentliche fristlose Kündigung bedingt einen wichtigen Grund und diese Regelung ist im § 626 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuch hinterlegt. Zum einen kann die Trennung daran scheitern, dass der Arbeitnehmer mit einer plausiblen Alternativversion des Geschehens aufwarten kann. § 78 Satz 2 BetrVG dar (Urteil des BAG vom 21.03.2018, 7 AZR 590/16).Natürlich hängt es vom Betreffenden ab, ob ein Aufhebungsvertrag zu vertretbaren Konditionen Aussicht auf Erfolg ab. Spätere Aufnahmen zeigten ihm beim Verlassen des Geländes mit einem größeren Karton.

Das BAG (BAG v. 21.03.2018 – 7 AZR 590/16, bislang nur als Pressemitteilung vorliegend) hat nun entschieden, dass ein Betriebsratsmitglied durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit einer hohen Abfindungssumme regelmäßig nicht unzulässig begünstigt wird. Hat ein Betriebsratsmitglied hingegen nur eine Verfehlung begangen, die nicht ganz so gravierend ist und die bei einem normalen Arbeitnehmer deshalb keine fristlose, sondern lediglich eine ordentliche fristgerechte Kündigung zur Folge hätte, so kann ihm gar nicht gekündigt werden, denn vor einer ordentlichen Kündigung ist er ja gesetzlich besonders geschützt. Eine einseitige Rücknahme der Kündigung nach Zugang ist nicht möglich. Eine solche Aufforderung stellt eine Verletzung der Pflichten in beiden Bereichen dar.Lesen Sie mehr zur fristlosen Kündigung von Betriebsräten bei Die optimale Lösung mitbestimmungsrechtlicher Fragen ist ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit.Markus Bauer hat langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht.