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Die Bürgerbegehren sind ein wichtiges Recht der Bürger und eigentlich auch ein scharfes demokratisches Schwert. Allerdings scheitern viele Bürgerbegehren an der Zulässigkeit, da die Vertreter manche Voraussetzungen nicht beachten, wie dass nur Gemeindebürger, also die Bürger mit Erstwohnsitz in der Gemeinde unterschreiben dürfen. Zu den ersten Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Deutschland kam es in verschiedenen Ländern der Weimarer Republik (In den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik wurden vor allem aus den Reihen der Parteien und In der Praxis führen Bürgerbegehren immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten, bei denen oftmals formalrechtliche Fehler im Vordergrund stehen. Bei 50 000 Einwohnern müssen es noch sieben Prozent sein und bei Großstädten mit mehr als 500 000 Einwohnern müssen immerhin drei Prozent der Bürger das Begehren unterschreiben. Das Bürgerbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland auf kommunaler Ebene.In bestimmten Angelegenheiten können die Bürger einer kommunalen Gebietskörperschaft (z. Höhe der Aufwandsentschädigungen von Ratsmitgliedern, Vorsitz in einem Ausschuss bzw. Wichtig ist, dass das Bürgerbegehren nur von Personen unterzeichnet werden darf, welche an dem Tag der Einreichung des Bürgerbegehrens auch Gemeindebürger sind. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (sowie der Ratsbürgerentscheid) werden durch die Gemeindeordnungen bzw. In sechs Bundesländern wird von den Initiatoren eines Bürgerbegehrens die Aufstellung eines qualifizierten Kostendeckungsplans für die im Falle eines erfolgreichen Bürgerentscheids entstehenden Mehrausgaben gefordert. Sie bleiben sozusagen „auf der ersten Stufe stehen“, da ihnen nach wie vor die zwingend erforderliche Feststellung nach Wenn die erstrebte Feststellung der Zulässigkeit des Rates ein Die Mitwirkung des Bürgermeisters, der im Regelfall die Behörde der Gemeinde ist, erschöpft sich lediglich in der Bekanntgabe des bereits vom Rat erlassenen Verwaltungsaktes.Die Vertreter des Bürgerbegehrens müssten als Kläger im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zunächst die erforderliche aktive Prozessführungsbefugnis haben. Das Bürgerbegehren entfaltet keine Sperrwirkung mehr, wenn der nachfolgende Bürgerentscheid erfolglos stattgefunden hat und der Rat dessen Ergebnis festgestellt hat. Für die Feststellung der Zahl der gültigen Unterschriften ist das von der Gemeinde zum Stand dieses Tages anzulegende Bürgerverzeichnis maßgebend. Aber der Weg zum erfolgreichen Bürgerbegehren und weiter zum erfolgreichen Bürgerentscheid ist beschwerlich und mit Bürgerbegehren und Bürgerentscheid direkt in die Kommunalpolitik einzugreifen. im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vorgehen.Zwei Monate nachdem der Rat die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gegen die Erhöhung der Zahl der Die Vertreter des Bürgerbegehrens könnten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes nach Aufgrund der Gleichwertigkeit von demokratisch-repräsentativen Entscheidungen und von Bürgerentscheiden ergibt sich außerhalb der gesetzlich geregelten Sperrwirkung (nach Feststellung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens) grundsätzlich Für einen solchen Ratsbürgerentscheid ergeben sich die Zulässigkeitsvoraussetzungen aus Aufgrund des im Verfahren des Ratsbürgerentscheides für entsprechend anwendbar erklärten Stellt der Rat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens fest – ggf. Aber der Weg zum erfolgreichen Bürgerbegehren und weiter zum erfolgreichen Bürgerentscheid ist beschwerlich und mit Seitdem können nicht nur die gewählten Rats- und Kreistagsmitglieder, sondern alle Stimmberechtigten in Einzelfällen über Sachfragen abstimmen. Hier spricht man von einem »Ratsbürgerentscheid«. Die genaue Ausgestaltung und Auslegungsweite kann aber je nach Bundesland und zuständiger Behörde stark variieren. Der Bürgerentscheid selbst ist an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durchzuführen, wobei allerdings eine Verlängerung auf sechs Monate möglich ist, insofern die Vertreter des Begehrens zustimmen. Die Gemeinde hat sich im Anschluss an die Entscheidung zu halten und muss auch entsprechend tätig werden. Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Beschlusses des Gemeinderats und kann innerhalb eines Kalenderjahres nur durch einen neuen Bürgerentscheid geändert werden, außer es hat sich die Sach- oder die Rechtslage massiv verändert. Unterstützen Sie die Arbeit am Wegweiser Bürgergesellschaft durch eine Spende Die Kosten der Abstimmungsdurchführung, also insbesondere die für die Ladung, für den Druck, für die Wahllokale und für die Abstimmungshelfer, muss die Gemeinde aus ihrem eigenen Haushalt tragen. Jedoch findet ein Bürgerentscheid nicht über die Angelegenheiten statt, für welche nach dem Gesetz der erste Bürgermeister zuständig ist. Der Bürgerentscheid gilt dann als entschieden, wenn sich eine Mehrheit für ja oder für nein entschieden hat.