Das offensichtliche Bestreben der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten sowie der Fraktion der Liberalen und derParlaments die haltlosen und falschen Behauptungen der Eigentümer des Rundfunk- und Fernsehsenders Radio Caracas Televisión und der reaktionären politischen Kräfte in Venezuela zu propagieren, die bei dem versuchten Staatsstreich von 2002, dem Ölembargo im Jahre 2003, den subversiven Aktivitäten während der Volksabstimmung über den Rücktritt des Präsidenten sowie bei den permanenten, eklatanten Verstößen gegen die Bestimmungen der Informationsfreiheit gemeinsam eine führende Rolle gespielt haben, stellt eine schamlose und inakzeptable Aktion dar, die sich gegen die Regierung und das Volk von Venezuela richtet. 1 Satz 1 GG grundsätzlich eine Gewichtung der Beeinträchtigung, die der Meinungsfreiheit des sich Äußernden einerseits und der persönlichen Ehre des von der Äußerung Betroffenen andererseits droht. Sie erlaubt es insbesondere nicht, den Beschwerdeführer auf das zur Kritik am Rechtsstaat Erforderliche zu beschränken und ihm damit ein Recht auf polemische Zuspitzung abzusprechen.Einen Sonderfall bei der Auslegung und Anwendung der §§ 185 ff. Juli 2003 erwähnen, demzufolge Durchsuchungen von Arbeitsräumen, umfür undichte Stellen bei den Gerichten ausfindig zu machen, reicht nicht aus, um die Anwendung solcher Methoden zu rechtfertigen.I would also mention the very recent judgment No 33400 of 15 July 2003, which lays down that searches carried out in workplaces to findleaks from the law courts is not sufficient to justify the use of such methods.anerkannter Menschenrechte werden Israel und Palästina Gesetze erlassen und deren Durchsetzung erzwingen, die Anstiftung zu Irredentismus, Rassismus, Terrorismus und Gewalt verhindern.internationally recognized human rights, Israel and Palestine shall promulgate laws to prevent incitement to irredentism, racism, terrorism and violence and vigorously enforce them.Sie äußert des Weiteren ihre Besorgnis über die Schwächung der Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit der Justiz, die zunehmende Auflösung derMangel an Transparenz und an verantwortungsvoller Staatsführung im Bereich des öffentlichen Haushalts.It also expresses concern for the weakening of the rule of law and the independence of judiciary, the diminishing separation between the executive,fordert die Kommission und den Rat auf, Sofortmaßnahmen für ein Verbot des Exports von Überwachungstechnologie durch europäische Unternehmen an Länder wie Iran zu ergreifen, derenCalls on the Commission and Council to take immediate steps to ban the export of surveillance technology by European companies to countries, such as Iran,Insbesondere wird in der Resolution hervorgehoben, dass auf Artikel 6 Antiterrorgesetz (nach dem unter anderem das Drucken oder die Veröffentlichung von "Flugblättern und ErklärungenThe resolution notes in particular that violations of freedom of expression found as a result of thedeclarations of terrorist organisations") have yet to be specifically addressed. Anlässlich dieses wichtigen Tages, der jedes Jahr am 3. Denn letztlich ist es nur das Recht auf freie Rede sowie freie Äusserung und (öffentliche) Verbreitung einer Meinung … Aktuelle Nachrichten, Videos und Bildergalerien zur Meinungsfreiheit: Hier finden Sie alle Informationen der FAZ zum Thema Meinungsfreiheit. Die gravierenden Verletzungen der Bürgerrechte, besonders der Meinungs- und Versammlungsfreiheit im Iran wurden 2009 besonders deutlich. Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit, weshalb deren Gewicht insofern besonders hoch zu veranschlagen ist.
Mai stattfindet, hat unsere Gruppe in Frankfurt Bockenheim eine Info-Aktion auf der Straße ausgerichtet. Grundsätzlich ist über die Frage, ob eine Äußerung als Beleidigung zu bestrafen ist oder von der Meinungsfreiheit geschützt ist, im Wege einer Abwägung zu entscheiden. Die Absicht war es, den Umfang der Arbeit von AIPPI innerhalb von Q188 auf Fälle zu begrenzen, wo ein KonfliktFor this reason, some of the questions within Q188 include provisos such as "to the extent that such use may be considered as an exercise of the constitutional right of freedom of speech" etc. Er führte weiter aus, „die Art und Weise der Beeinflussung der Zeugen und der Verhandlungsführung durch die Richterin sowie der Versuch, den Kläger von der Verhandlung auszuschließen“ erinnerten stark an „einschlägige Gerichtsverfahren vor ehemaligen nationalsozialistischen deutschen Sondergerichten“. Die Äußerungen entbehren daher insofern nicht eines sachlichen Bezugs. Zwar hebt das Landgericht insoweit zutreffend das besondere Interesse des Beschwerdeführers an der Verteidigung seiner Rechtsansichten im „Kampf ums Recht“ hervor und berücksichtigt zu seinen Gunsten, dass die Äußerungen Dritten gegenüber nicht bekannt wurden. Maßgeblich ist hierfür nicht einfach eine wertende Gesamtbetrachtung, sondern die Frage, ob die Äußerung einen Sachbezug hat. Exekutive, Judikative und Legislative, die Verletzungen der Meinungsfreiheit und des Rechts auf Zugang zu Informationen [...] sowie den Mangel an Transparenz und an verantwortungsvoller Staatsführung im Bereich des öffentlichen Haushalts.
in der Erwägung, dass die Existenz öffentlicher und leicht zugänglicher Internetseiten, die zu Hass anstacheln,G. Wegen dieser Äußerungen verurteilte das Amtsgericht den Beschwerdeführer wegen Beleidigung zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen. Grammatik, Übersetzungen, Betonung und mehr. Bei Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik tritt demgegenüber die Meinungsfreiheit von vornherein zurück; es bedarf hier ausnahmsweise keiner Abwägung im Einzelfall. 2 GG seine Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, namentlich in dem der hier angegriffenen Verurteilung zugrunde liegenden § 185 StGB.
Indem es demgegenüber dann aber geltend macht, dass die gewählten Formulierungen für die Verteidigung der Rechtsansichten nicht erforderlich gewesen seien, knüpft es an seinem unzutreffenden Verständnis des Begriffs der „Schmähung“ als Ehrbeeinträchtigung, die durch die Sache nicht mehr geboten ist, an und verkennt, dass der Beschwerdeführer unter Berücksichtigung seiner Meinungsfreiheit nicht auf das zur Begründung seiner Rechtsansicht Erforderliche beschränkt werden darf. 5 Abs.